Wie Kriege endeten
Der Augsburger Religionsfriede
Als sich der Glaubensstreit nicht entscheiden ließ, einigte man sich darauf, ihn nicht mehr zu führen. Diese Verlegenheitslösung trug über sechzig Jahre
In Zahlen
63
Jahre ohne Glaubenskrieg
1555 bis 1618
2
anerkannte Bekenntnisse
die alte Kirche und die Confessio Augustana
1555
verkündet in Augsburg
auf dem Reichstag am 25. September
- Zeitraum
- Februar bis September 1555
- Ort
- Augsburg
- Beteiligte
- König Ferdinand I. als Vertreter des Kaisers, die geistlichen und weltlichen Reichsstände beider Konfessionen
- Ergebnis
- Ein Reichsgesetz vom 25. September 1555, das die Confessio Augustana neben der alten Kirche anerkennt

Was war der Augsburger Religionsfriede?
Der Augsburger Religionsfriede vom 25. September 1555 ist die erste dauerhafte Regelung, mit der im Heiligen Römischen Reich zwei christliche Bekenntnisse nebeneinander bestehen durften. Er wurde auf dem Reichstag in Augsburg beschlossen und war Teil des Reichsabschieds, also Reichsgesetz und nicht Vertrag zwischen zwei Parteien.
Vorausgegangen waren drei Jahrzehnte Streit und ein Krieg. Der Kaiser hatte im Schmalkaldischen Krieg 1546 und 1547 versucht, die Glaubensfrage militärisch zu entscheiden, und trotz militärischem Erfolg nichts geklärt. Der Passauer Vertrag von 1552 schuf einen Waffenstillstand und verwies die Sache an den Reichstag.
Was dort beschlossen wurde, war weder eine Versöhnung noch ein Bekenntnis zur Duldung. Es war eine Regelung, die den unentscheidbaren Streit aus der Politik nahm, indem sie ihn an die Landesherren delegierte.
Wer verhandelte, und warum nicht der Kaiser?
Am Tisch saßen die Reichsstände beider Konfessionen, also geistliche und weltliche Fürsten und die Reichsstädte. Die Verhandlungen führte König Ferdinand I., der Bruder Karls V.
Der Kaiser selbst blieb fern. Für ihn war die Anerkennung eines zweiten Bekenntnisses im Reich mit seinem Amtsverständnis unvereinbar; er hatte sein Leben lang die Einheit der Kirche verteidigt. Ein Jahr nach dem Religionsfrieden legte er die Herrschaft nieder.
Dieser Umstand gehört zum Ergebnis. Der Frieden kam zustande, weil die Verhandlung an jemanden überging, der sie führen konnte, ohne sein eigenes Lebenswerk zu widerrufen. In Vermittlungen ist das kein Randdetail, sondern oft die Voraussetzung dafür, dass überhaupt unterschrieben wird.
Was wurde beschlossen?
Die Confessio Augustana, das lutherische Bekenntnis von 1530, wurde neben der alten Kirche als rechtmäßig anerkannt. Die Landesherren erhielten das Recht, das Bekenntnis ihres Gebiets zu bestimmen. Die Kurzformel, wessen das Land, dessen die Religion, stammt nicht aus dem Text von 1555, sondern wurde erst Jahrzehnte später geprägt.
Für die Untertanen, die dem Bekenntnis ihres Landesherrn nicht folgen wollten, sah die Regelung ein Recht auf Auswanderung vor. Es ist nach heutigem Verständnis keine Glaubensfreiheit, aber mehr als das, was zuvor galt.
Zwei Bestimmungen blieben strittig. Der geistliche Vorbehalt sah vor, dass ein geistlicher Fürst, der zum neuen Bekenntnis übertrat, sein Amt und Gebiet verlor. Und der reformierte Glaube war nicht eingeschlossen; erst 1648 wurde er anerkannt. Beide Lücken haben sich später als die Bruchstellen erwiesen.
Wie lange hielt der Frieden?
Dreiundsechzig Jahre lang gab es im Reich keinen Glaubenskrieg. Gemessen an den Jahrzehnten davor und an dem, was danach kam, ist das die bemerkenswerte Zahl an dieser Regelung.
Sie funktionierte, solange die Fälle eindeutig waren. Wo ein Land klar bei einem Bekenntnis lag, hielt die Zuordnung. Streit entstand dort, wo der Text Lücken ließ: bei den geistlichen Gebieten, bei Städten mit gemischter Bevölkerung, bei den Reformierten, die im Text nicht vorkamen und deren Zahl wuchs.
Diese ungeregelten Fälle häuften sich über zwei Generationen, bis die Institutionen des Reiches sie nicht mehr aufnehmen konnten. 1618 begann der Dreißigjährige Krieg. Sein Ende 1648 brachte keine neue Idee, sondern dieselbe Konstruktion mit geschlossenen Lücken: ein Stichtag für den Besitzstand, ein drittes anerkanntes Bekenntnis, Verfahren für den Streitfall.
Was lässt sich daraus lernen?
Der erste Befund ist ermutigend. Eine Frage, über die Menschen bereit waren zu kämpfen, ließ sich stilllegen, ohne sie zu beantworten. Niemand musste seinen Glauben aufgeben, damit der Krieg endete. Es genügte, dass alle eine Regel akzeptierten, wer worüber entscheidet.
Der zweite Befund ist die Warnung. Eine Regelung ist genau so stabil wie ihre Ausnahmen. Der geistliche Vorbehalt und die fehlende Anerkennung der Reformierten waren 1555 die Preise für die Einigung, und beide wurden über Jahrzehnte teurer, weil kein Verfahren vorgesehen war, sie später zu klären.
Für jede Vermittlung heißt das: Der schwierige Teil ist nicht der Hauptsatz, sondern die Frage, was mit den Fällen geschieht, die er nicht erfasst. Wer sie offen lässt, verschiebt den Konflikt, statt ihn zu beenden.
Was daraus folgt
Man kann einen Streit stilllegen, ohne ihn zu entscheiden. Wie lange das trägt, hängt daran, wie genau die Ausnahmen geregelt sind.
Quellen
Der Verlauf
- 1530Auf dem Augsburger Reichstag wird die Confessio Augustana vorgelegt, das Bekenntnis, um dessen Anerkennung ein Vierteljahrhundert gerungen wird.
- 1546 bis 1547Im Schmalkaldischen Krieg versucht der Kaiser, die Glaubensfrage militärisch zu entscheiden. Der Sieg auf dem Feld beendet den Streit nicht.
- August 1552Der Passauer Vertrag schafft einen vorläufigen Frieden und verweist die Entscheidung an den nächsten Reichstag.
- Februar 1555Der Reichstag tritt in Augsburg zusammen. Karl V. bleibt fern, sein Bruder Ferdinand I. führt die Verhandlungen.
- 25. September 1555Der Religionsfriede wird als Teil des Reichsabschieds verkündet. Er gilt als Reichsgesetz, nicht als Vertrag zwischen zwei Parteien.
- Ab 1555Der geistliche Vorbehalt, nach dem ein konvertierender geistlicher Fürst sein Amt verliert, bleibt zwischen den Konfessionen umstritten.
- 1618Mit dem Prager Fenstersturz beginnt der Dreißigjährige Krieg. Er endet 1648 mit einer Regelung, die auf der von 1555 aufbaut.
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