Streit lösen
Mediation
Ein Dritter führt durch das Gespräch und entscheidet nichts. Genau daran hängt, warum das Ergebnis danach oft hält
In Zahlen
5
Phasen im Verfahren
von der Auftragsklärung bis zur Vereinbarung
0
Entscheidungsmacht des Mediators
so steht es im Gesetz
2012
Mediationsgesetz in Kraft
seit dem 26. Juli
- Herkunft
- In Deutschland seit dem Mediationsgesetz vom 26. Juli 2012 gesetzlich geregelt
- Einsatzfeld
- Familie, Arbeitsplatz, Nachbarschaft, Wirtschaft, Umwelt- und Bauvorhaben
- Aufwand
- Mehrere Sitzungen über Wochen, freiwillig und jederzeit abbrechbar
- Rolle von außen
- Eine allparteiliche dritte Person ohne Entscheidungsbefugnis
Was ist Mediation?
Das Mediationsgesetz definiert Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, in dem die Beteiligten mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Die mediierende Person ist unabhängig und neutral und hat keine Entscheidungsbefugnis. Sie führt durch das Verfahren, sorgt dafür, dass beide Seiten zu Wort kommen, und schlägt keine Lösung vor, die sie dann durchsetzen könnte.
Das unterscheidet Mediation von allen Verfahren, in denen jemand entscheidet: vom Gericht, vom Schiedsspruch, auch vom Machtwort einer Vorgesetzten. Die Beteiligten bleiben verantwortlich für das Ergebnis, was zugleich Stärke und Voraussetzung des Verfahrens ist.
Wie läuft eine Mediation ab?
In fünf Phasen: Auftragsklärung, Sammlung der Themen, Klärung der dahinterliegenden Interessen, Suche nach Lösungen, schriftliche Vereinbarung. Die Reihenfolge ist nicht Dekoration, sondern der Kern der Methode.
Die dritte Phase trägt das Verfahren. Solange zwei Seiten über Positionen sprechen, gibt es meist nur die Wahl zwischen zwei Ergebnissen. Sobald die Interessen dahinter auf dem Tisch liegen, entstehen Lösungen, die vorher nicht sichtbar waren.
Eine Mediation umfasst in der Regel mehrere Sitzungen über Wochen. Sie ist freiwillig, jede Seite kann sie jederzeit beenden, und was darin gesagt wird, bleibt vertraulich. Diese drei Bedingungen sind der Grund, warum in einer Mediation Dinge gesagt werden, die vor Gericht niemand sagen würde.
Wann passt eine Mediation?
Wenn die Beteiligten danach weiter miteinander zu tun haben. Getrennte Eltern, Nachbarn, Kolleginnen, Geschäftspartner, Vereinsvorstände: Ein Urteil beendet den Fall, nicht die Beziehung, und ein Ergebnis, das beide mitgetragen haben, hält im Alltag länger.
Sie passt auch, wenn die Sache selbst vor Gericht nicht vollständig entscheidbar ist. Gerichte entscheiden Rechtsfragen; ein erheblicher Teil dessen, worum gestritten wird, ist keine Rechtsfrage.
Und sie passt, wenn Vertraulichkeit einen Wert hat. Ein öffentliches Verfahren erzeugt Positionen, die danach schwer zu räumen sind, weil sie jemand gehört hat.
Wo liegen die Grenzen der Mediation?
Die wichtigste Grenze ist das Machtgefälle. Mediation setzt voraus, dass beide Seiten ihre Interessen offen vertreten können. Wo eine Seite abhängig, eingeschüchtert oder von Gewalt betroffen ist, ist das nicht gegeben, und ein freiwillig aussehendes Ergebnis wäre keines.
Die zweite Grenze ist die Freiwilligkeit. Wer nicht will, muss nicht, und niemand kann zur Einigung verpflichtet werden. Das Verfahren kann ohne Ergebnis enden, und dann ist Zeit vergangen, ohne dass etwas entschieden wäre.
Die dritte Grenze betrifft Grundsatzfragen. Wenn eine Rechtsfrage geklärt werden muss, weil an ihr weitere Fälle hängen, ist ein Urteil das richtige Mittel. Mediation regelt einen Einzelfall, sie schafft keine verbindliche Auslegung.
Wie fängt man mit einer Mediation an?
Mit der Frage, ob beide Seiten grundsätzlich bereit sind. Ein Vorschlag zur Mediation ist selbst schon ein Signal, und er wird eher angenommen, wenn er nicht als Zugeständnis gelesen werden muss.
Danach steht die Suche nach einer geeigneten Person. Der Begriff Mediator ist nicht geschützt, die Bezeichnung zertifizierter Mediator dagegen an eine Ausbildung nach Verordnung gebunden. Berufsverbände führen Listen, Gerichte und Verbraucherstellen vermitteln ebenfalls.
Für kleinere Fälle gibt es niedrigschwellige Wege: Schiedsstellen der Gemeinden, Konfliktstellen von Verbänden, in Schulen ausgebildete Streitschlichterinnen und Streitschlichter. Nicht jeder Streit braucht ein förmliches Verfahren, aber jeder profitiert von einer geordneten Reihenfolge.
Der Kern
Wer die Lösung selbst gefunden hat, muss sie nicht gegen sich selbst durchsetzen. Das ist der ganze Unterschied zu einem Urteil.
Quellen
Die Schritte
- Auftrag klärenBeide Seiten klären mit der mediierenden Person, worum es geht, wie das Verfahren abläuft und welche Regeln gelten. Freiwilligkeit und Vertraulichkeit werden hier vereinbart, nicht später vorausgesetzt.
- Themen sammelnJede Seite benennt, was für sie zur Sache gehört. Gesammelt wird zuerst vollständig und ohne Bewertung, damit später niemand sagen kann, sein Anliegen sei gar nicht aufgerufen worden.
- Interessen klärenHinter jeder Position wird gefragt, worum es eigentlich geht. Das ist der Schritt, in dem sich die Aufgabe häufig verändert, weil sich Interessen seltener ausschließen als Forderungen.
- Lösungen suchenErst jetzt werden Möglichkeiten gesammelt, zunächst ohne Bewertung, danach geprüft. Die Reihenfolge ist Absicht: Wer zu früh bewertet, bekommt weniger Möglichkeiten.
- VereinbarungDas Ergebnis wird schriftlich festgehalten, so konkret, dass die Umsetzung überprüfbar ist. Wer tut was bis wann, und was geschieht, wenn es nicht geschieht.
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