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Streit lösen

Streitschlichtung

Schülerinnen und Schüler vermitteln zwischen Gleichaltrigen, nach festen Regeln und ohne Lehrkraft. Das funktioniert besser, als es zunächst klingt

In Zahlen

2

Schlichtende je Gespräch

ausgebildete Gleichaltrige

5

Schritte im Gespräch

vom Regelwerk bis zur Vereinbarung

0

Schuldfragen

geklärt wird die Zukunft, nicht die Vergangenheit

Herkunft
Aus der Mediation entwickelt, an deutschen Schulen seit den neunziger Jahren verbreitet
Einsatzfeld
Schule, Jugendarbeit, Freizeiteinrichtungen
Aufwand
Ausbildung über mehrere Wochen, Schlichtung in einer Sitzung
Rolle von außen
Zwei ausgebildete Gleichaltrige, keine Lehrkraft am Tisch

Was ist Streitschlichtung?

Streitschlichtung überträgt das Verfahren der Mediation auf den Schulalltag. Ausgebildete Schülerinnen und Schüler vermitteln zwischen Gleichaltrigen, nach einem festen Ablauf und ohne dass eine Lehrkraft am Tisch sitzt.

Die Ausbildung dauert je nach Programm mehrere Wochen und umfasst aktives Zuhören, Gesprächsführung, den Umgang mit Gefühlen und das Erkennen von Stimmungen. Sie wird in Arbeitsgemeinschaften, Projektwochen oder durch externe Träger vermittelt.

Der Unterschied zur üblichen Konfliktbearbeitung im Unterricht ist die Rolle. Eine Lehrkraft entscheidet, bewertet und kennt die Vorgeschichte. Schlichtende Gleichaltrige tun nichts davon, und genau darin liegt ihre Wirkung.

Wie läuft eine Streitschlichtung ab?

In fünf Schritten: Regeln vereinbaren, beide Sichtweisen hören, Gefühle klären, Lösungen sammeln, Vereinbarung schriftlich festhalten. Der Ablauf ist bewusst immer gleich, damit er auch unter Anspannung trägt.

Zwei Punkte sind entscheidend. Erstens wird keine Schuldfrage geklärt: Das Gespräch richtet sich auf das, was künftig gelten soll, nicht auf die Frage, wer angefangen hat. Zweitens kommen die Lösungsvorschläge von den Streitenden selbst.

Am Ende steht eine schriftliche Vereinbarung mit einem Termin zur Nachschau. Ohne diesen Termin bleibt die Vereinbarung ein guter Vorsatz, und die Erfahrung an Schulen zeigt, dass gerade dieser letzte Schritt regelmäßig ausfällt.

Wann passt Streitschlichtung?

Bei Konflikten unter Gleichaltrigen, die sich wiederholen und im Alltag stören: Ausgrenzung in der Pause, Streit um Plätze und Sachen, Beleidigungen, festgefahrene Gruppenkonflikte.

Sie passt, weil die Beteiligten weiter miteinander zu tun haben. Ein Verweis beendet einen Vorfall, nicht die Lage in der Klasse. Ein Ergebnis, das beide selbst gefunden haben, wirkt im selben Klassenraum weiter.

Programme dieser Art fördern nach Einschätzung der Fachstellen die Sozialkompetenz und wirken sich auf das gesamte Schulklima aus, nicht nur auf die geschlichteten Fälle. Der Lerneffekt trifft die Schlichtenden mindestens so stark wie die Streitenden.

Wo liegen die Grenzen der Streitschlichtung?

Die klarste Grenze ist Gewalt. Körperliche Übergriffe, Mobbing und strafbare Handlungen gehören nicht in ein Schlichtungsgespräch unter Gleichaltrigen, sondern zu den Erwachsenen der Schule, gegebenenfalls zu externen Stellen.

Die zweite Grenze ist das Gefälle. Wo eine Seite deutlich mächtiger ist, ist Freiwilligkeit nur behauptet, und ein Ergebnis kann Druck sein statt Einigung. Solche Fälle vorher zu erkennen, ist Teil der Ausbildung.

Die dritte Grenze ist organisatorisch, und an ihr scheitern die meisten Programme: Ohne feste Zeiten, einen Raum, eine zuständige Lehrkraft und regelmäßigen Nachwuchs schläft ein Streitschlichterprogramm binnen zweier Jahrgänge ein.

Wie fängt man mit Streitschlichtung an?

Mit der Frage, wer es trägt. Ein Programm braucht mindestens eine Lehrkraft mit fester Zuständigkeit und Stunden dafür, sonst bleibt es an Freiwilligen hängen und endet mit deren Schulabschluss.

Danach kommt die Ausbildung. Für sie gibt es erprobte Materialien und Träger, darunter Programme von Jugendverbänden, die an Grund- und weiterführenden Schulen als Arbeitsgemeinschaft laufen. Nichts davon muss neu erfunden werden.

Der dritte Schritt ist der, der am häufigsten fehlt: die Bekanntmachung. Ein Schlichtungsangebot, von dem eine Klasse nichts weiß, wird nicht genutzt. Feste Zeiten, ein sichtbarer Raum und eine kurze Vorstellung in jeder Klasse zu Schuljahresbeginn entscheiden über die Auslastung.

Der Kern

Die Schlichtenden entscheiden nichts und wissen nichts besser. Sie halten nur das Verfahren, in dem zwei andere sich einigen können.
Alle Methoden

Die Schritte

  1. Regeln vereinbarenZu Beginn wird festgelegt, was gilt: ausreden lassen, keine Beleidigungen, Vertraulichkeit, Freiwilligkeit. Die Regeln kommen vor dem Inhalt, weil sie sonst mitten im Streit ausgehandelt werden müssten.
  2. Sichtweisen hörenJede Seite schildert, was aus ihrer Sicht geschehen ist. Die schlichtende Seite gibt wieder, was sie verstanden hat. Widersprochen wird nicht, verglichen auch nicht.
  3. Gefühle klärenBeide sagen, wie es ihnen damit ging. Dieser Schritt ist der Grund, warum das Verfahren an Schulen wirkt: Er macht aus zwei Gegnern zwei Personen, die etwas erlebt haben.
  4. Lösungen sammelnDie Streitenden selbst schlagen vor, wie es weitergehen soll. Die schlichtende Seite sammelt und bewertet nicht. Ein fremder Vorschlag wäre ein Urteil, und Urteile hält niemand ein, der sie nicht gemacht hat.
  5. VereinbarungDas Ergebnis wird aufgeschrieben und von beiden unterschrieben, mit einem Termin, an dem nachgesehen wird, ob es hält.

Vom Verfahren zur eigenen Mission

Jede dieser Methoden ist von Menschen entwickelt worden, die einen Streit vor sich hatten und ihn anders führen wollten. Dieselbe Haltung braucht es im Kleinen: in einer Nachbarschaft, einer Schule, einem Verein.

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